Grundstückspreise in Friedrichroda 2023

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Die Grundstückspreise in Friedrichroda liegen in mittlerer Lage bei 52 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 79 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 32 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
32€/m2
36€/m2
39€/m2
Mittlere Lage
46€/m2
52€/m2
57€/m2
Gute Lage
64€/m2
72€/m2
79€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Friedrichroda nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 45 € 66 € 91 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 40 € 58 € 81 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 37 € 53 € 74 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 33 € 48 € 67 €

Grundstückspreise in Friedrichroda unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Friedrichroda ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 29 € 42 € 59 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 36 € 52 € 72 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 43 € 62 € 86 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Friedrichroda nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 0 € 1 € 2 €
Bauerwarungsland 7 € 11 € 15 €
Ungeordnetes Rohbauland 16 € 22 € 29 €
Geordnetes Rohbauland 31 € 33 € 35 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Friedrichroda im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 13 € 19 € 27 €
2002 13 € 19 € 27 €
2003 14 € 21 € 29 €
2004 18 € 26 € 36 €
2005 18 € 27 € 37 €
2006 20 € 30 € 41 €
2007 22 € 32 € 44 €
2008 24 € 35 € 48 €
2009 22 € 33 € 45 €
2010 22 € 31 € 44 €
2011 23 € 33 € 46 €
2012 23 € 33 € 46 €
2013 23 € 33 € 46 €
2014 24 € 35 € 48 €
2015 25 € 36 € 50 €
2016 26 € 37 € 52 €
2017 28 € 40 € 56 €
2018 31 € 45 € 63 €
2019 34 € 49 € 68 €
2020 34 € 49 € 68 €
2021 35 € 51 € 71 €
2022 37 € 53 € 74 €
2023 36 € 52 € 72 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Friedrichroda

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Friedrichroda ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Friedrichroda

Der Bodenwert in Friedrichroda liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 72 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 100%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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