Grundstückspreise in Gelsenkirchen-Nord 2023

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Die Grundstückspreise in Gelsenkirchen-Nord liegen in mittlerer Lage bei 300 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 429 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 207 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
207€/m2
230€/m2
253€/m2
Mittlere Lage
270€/m2
300€/m2
330€/m2
Gute Lage
351€/m2
390€/m2
429€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Gelsenkirchen-Nord nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 292 € 381 € 495 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 259 € 338 € 440 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 236 € 309 € 401 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 216 € 282 € 366 €

Grundstückspreise in Gelsenkirchen-Nord unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Gelsenkirchen-Nord ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 188 € 245 € 319 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 230 € 300 € 390 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 276 € 360 € 468 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Gelsenkirchen-Nord nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 4 € 9 € 15 €
Bauerwarungsland 42 € 64 € 87 €
Ungeordnetes Rohbauland 96 € 132 € 168 €
Geordnetes Rohbauland 180 € 192 € 204 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Gelsenkirchen-Nord im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 87 € 114 € 149 €
2002 86 € 113 € 147 €
2003 92 € 121 € 157 €
2004 115 € 150 € 195 €
2005 119 € 155 € 202 €
2006 133 € 174 € 226 €
2007 141 € 185 € 240 €
2008 155 € 202 € 263 €
2009 146 € 190 € 248 €
2010 141 € 183 € 239 €
2011 149 € 195 € 254 €
2012 148 € 193 € 251 €
2013 148 € 194 € 252 €
2014 155 € 202 € 263 €
2015 160 € 209 € 271 €
2016 166 € 217 € 282 €
2017 181 € 236 € 306 €
2018 202 € 263 € 342 €
2019 218 € 284 € 370 €
2020 219 € 286 € 371 €
2021 229 € 299 € 389 €
2022 237 € 309 € 402 €
2023 230 € 300 € 390 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Gelsenkirchen-Nord

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Gelsenkirchen-Nord ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Gelsenkirchen-Nord

Der Bodenwert in Gelsenkirchen-Nord liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 390 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 69%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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