Grundstückspreise in Gera 2023

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Die Grundstückspreise in Gera liegen in mittlerer Lage bei 95 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 132 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 52 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
52€/m2
58€/m2
63€/m2
Mittlere Lage
85€/m2
95€/m2
104€/m2
Gute Lage
108€/m2
120€/m2
132€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Gera nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 73 € 120 € 152 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 65 € 107 € 135 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 59 € 97 € 123 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 54 € 89 € 112 €

Grundstückspreise in Gera unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Gera ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 47 € 77 € 98 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 58 € 95 € 120 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 69 € 114 € 144 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Gera nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 1 € 3 € 4 €
Bauerwarungsland 13 € 20 € 27 €
Ungeordnetes Rohbauland 30 € 41 € 53 €
Geordnetes Rohbauland 57 € 60 € 64 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Gera im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 22 € 36 € 45 €
2002 21 € 35 € 45 €
2003 23 € 38 € 48 €
2004 29 € 47 € 60 €
2005 30 € 49 € 62 €
2006 33 € 55 € 69 €
2007 35 € 58 € 74 €
2008 39 € 64 € 80 €
2009 36 € 60 € 76 €
2010 35 € 58 € 73 €
2011 37 € 61 € 78 €
2012 37 € 61 € 77 €
2013 37 € 61 € 77 €
2014 39 € 64 € 81 €
2015 40 € 66 € 83 €
2016 41 € 68 € 86 €
2017 45 € 74 € 94 €
2018 50 € 83 € 105 €
2019 55 € 90 € 113 €
2020 55 € 90 € 114 €
2021 57 € 94 € 119 €
2022 59 € 98 € 123 €
2023 58 € 95 € 120 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Gera

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Gera ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Gera

Der Bodenwert in Gera liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 120 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 106%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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