Grundstückspreise in Gifhorn 2023

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Die Grundstückspreise in Gifhorn liegen in mittlerer Lage bei 200 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 269 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 144 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
144€/m2
160€/m2
176€/m2
Mittlere Lage
180€/m2
200€/m2
220€/m2
Gute Lage
220€/m2
245€/m2
269€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Gifhorn nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 203 € 254 € 311 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 180 € 225 € 276 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 164 € 206 € 252 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 150 € 188 € 230 €

Grundstückspreise in Gifhorn unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Gifhorn ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 131 € 164 € 200 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 160 € 200 € 245 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 192 € 240 € 294 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Gifhorn nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 3 € 6 € 10 €
Bauerwarungsland 28 € 43 € 57 €
Ungeordnetes Rohbauland 64 € 88 € 112 €
Geordnetes Rohbauland 120 € 128 € 136 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Gifhorn im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 61 € 76 € 93 €
2002 60 € 75 € 92 €
2003 64 € 80 € 99 €
2004 80 € 100 € 122 €
2005 83 € 103 € 127 €
2006 93 € 116 € 142 €
2007 98 € 123 € 151 €
2008 107 € 134 € 165 €
2009 101 € 127 € 155 €
2010 98 € 122 € 150 €
2011 104 € 130 € 159 €
2012 103 € 128 € 157 €
2013 103 € 129 € 158 €
2014 108 € 135 € 165 €
2015 111 € 139 € 170 €
2016 115 € 144 € 177 €
2017 125 € 157 € 192 €
2018 140 € 175 € 215 €
2019 151 € 189 € 232 €
2020 152 € 190 € 233 €
2021 159 € 199 € 244 €
2022 165 € 206 € 253 €
2023 160 € 200 € 245 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Gifhorn

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Gifhorn ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Gifhorn

Der Bodenwert in Gifhorn liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 245 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 53%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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