Grundstückspreise in Glashütten 2023

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Die Grundstückspreise in Glashütten liegen in mittlerer Lage bei 380 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 418 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 270 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
270€/m2
300€/m2
330€/m2
Mittlere Lage
342€/m2
380€/m2
418€/m2
Gute Lage
342€/m2
380€/m2
418€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Glashütten nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 381 € 482 € 482 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 338 € 429 € 429 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 309 € 391 € 391 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 282 € 357 € 357 €

Grundstückspreise in Glashütten unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Glashütten ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 245 € 311 € 311 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 300 € 380 € 380 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 360 € 456 € 456 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Glashütten nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 6 € 12 € 19 €
Bauerwarungsland 53 € 81 € 110 €
Ungeordnetes Rohbauland 121 € 167 € 212 €
Geordnetes Rohbauland 228 € 243 € 258 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Glashütten im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 114 € 145 € 145 €
2002 113 € 143 € 143 €
2003 121 € 153 € 153 €
2004 150 € 190 € 190 €
2005 155 € 197 € 197 €
2006 174 € 221 € 221 €
2007 185 € 234 € 234 €
2008 202 € 256 € 256 €
2009 190 € 241 € 241 €
2010 183 € 233 € 233 €
2011 195 € 247 € 247 €
2012 193 € 244 € 244 €
2013 194 € 245 € 245 €
2014 202 € 256 € 256 €
2015 209 € 264 € 264 €
2016 217 € 275 € 275 €
2017 236 € 299 € 299 €
2018 263 € 334 € 334 €
2019 284 € 360 € 360 €
2020 286 € 362 € 362 €
2021 299 € 379 € 379 €
2022 309 € 392 € 392 €
2023 300 € 380 € 380 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Glashütten

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Glashütten ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Glashütten

Der Bodenwert in Glashütten liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 380 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 26%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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