Grundstückspreise in Glinde 2023

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Die Grundstückspreise in Glinde liegen in mittlerer Lage bei 305 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 473 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 265 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
265€/m2
295€/m2
324€/m2
Mittlere Lage
274€/m2
305€/m2
335€/m2
Gute Lage
387€/m2
430€/m2
473€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Glinde nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 374 € 387 € 546 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 333 € 344 € 485 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 303 € 314 € 442 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 277 € 286 € 404 €

Grundstückspreise in Glinde unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Glinde ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 241 € 250 € 352 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 295 € 305 € 430 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 354 € 366 € 516 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Glinde nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 4 € 10 € 15 €
Bauerwarungsland 42 € 65 € 88 €
Ungeordnetes Rohbauland 97 € 134 € 170 €
Geordnetes Rohbauland 183 € 195 € 207 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Glinde im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 112 € 116 € 164 €
2002 111 € 115 € 162 €
2003 119 € 123 € 173 €
2004 148 € 153 € 215 €
2005 153 € 158 € 223 €
2006 171 € 177 € 250 €
2007 182 € 188 € 265 €
2008 199 € 205 € 290 €
2009 187 € 194 € 273 €
2010 180 € 187 € 263 €
2011 192 € 198 € 280 €
2012 190 € 196 € 276 €
2013 190 € 197 € 278 €
2014 199 € 205 € 290 €
2015 205 € 212 € 299 €
2016 213 € 220 € 311 €
2017 232 € 240 € 338 €
2018 259 € 268 € 378 €
2019 280 € 289 € 408 €
2020 281 € 290 € 410 €
2021 294 € 304 € 429 €
2022 304 € 315 € 444 €
2023 295 € 305 € 430 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Glinde

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Glinde ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Glinde

Der Bodenwert in Glinde liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 430 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 45%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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