Grundstückspreise in Greven 2023

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Die Grundstückspreise in Greven liegen in mittlerer Lage bei 300 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 418 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 220 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
220€/m2
245€/m2
269€/m2
Mittlere Lage
270€/m2
300€/m2
330€/m2
Gute Lage
342€/m2
380€/m2
418€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Greven nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 311 € 381 € 482 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 276 € 338 € 429 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 252 € 309 € 391 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 230 € 282 € 357 €

Grundstückspreise in Greven unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Greven ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 200 € 245 € 311 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 245 € 300 € 380 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 294 € 360 € 456 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Greven nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 4 € 9 € 15 €
Bauerwarungsland 42 € 64 € 87 €
Ungeordnetes Rohbauland 96 € 132 € 168 €
Geordnetes Rohbauland 180 € 192 € 204 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Greven im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 93 € 114 € 145 €
2002 92 € 113 € 143 €
2003 99 € 121 € 153 €
2004 122 € 150 € 190 €
2005 127 € 155 € 197 €
2006 142 € 174 € 221 €
2007 151 € 185 € 234 €
2008 165 € 202 € 256 €
2009 155 € 190 € 241 €
2010 150 € 183 € 233 €
2011 159 € 195 € 247 €
2012 157 € 193 € 244 €
2013 158 € 194 € 245 €
2014 165 € 202 € 256 €
2015 170 € 209 € 264 €
2016 177 € 217 € 275 €
2017 192 € 236 € 299 €
2018 215 € 263 € 334 €
2019 232 € 284 € 360 €
2020 233 € 286 € 362 €
2021 244 € 299 € 379 €
2022 253 € 309 € 392 €
2023 245 € 300 € 380 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Greven

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Greven ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Greven

Der Bodenwert in Greven liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 380 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 55%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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