Grundstückspreise in Griesheim 2023

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Die Grundstückspreise in Griesheim liegen in mittlerer Lage bei 620 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 825 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 495 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
495€/m2
550€/m2
605€/m2
Mittlere Lage
558€/m2
620€/m2
682€/m2
Gute Lage
675€/m2
750€/m2
825€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Griesheim nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 698 € 787 € 952 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 621 € 700 € 847 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 566 € 638 € 772 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 517 € 582 € 705 €

Grundstückspreise in Griesheim unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Griesheim ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 451 € 508 € 615 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 550 € 620 € 750 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 660 € 744 € 900 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Griesheim nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 9 € 20 € 31 €
Bauerwarungsland 86 € 133 € 179 €
Ungeordnetes Rohbauland 198 € 272 € 347 €
Geordnetes Rohbauland 372 € 396 € 421 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Griesheim im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 210 € 237 € 286 €
2002 207 € 234 € 283 €
2003 222 € 250 € 303 €
2004 276 € 311 € 376 €
2005 285 € 322 € 389 €
2006 320 € 360 € 436 €
2007 339 € 382 € 463 €
2008 371 € 418 € 506 €
2009 349 € 394 € 477 €
2010 337 € 380 € 459 €
2011 358 € 403 € 488 €
2012 354 € 399 € 483 €
2013 355 € 401 € 485 €
2014 371 € 418 € 506 €
2015 383 € 431 € 522 €
2016 398 € 448 € 543 €
2017 432 € 487 € 590 €
2018 483 € 545 € 659 €
2019 522 € 588 € 712 €
2020 524 € 591 € 715 €
2021 549 € 619 € 749 €
2022 568 € 640 € 774 €
2023 550 € 620 € 750 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Griesheim

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Griesheim ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Griesheim

Der Bodenwert in Griesheim liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 750 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 36%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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