Grundstückspreise in Griesstätt 2023

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Die Grundstückspreise in Griesstätt liegen in mittlerer Lage bei 650 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 770 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 540 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
540€/m2
600€/m2
660€/m2
Mittlere Lage
585€/m2
650€/m2
715€/m2
Gute Lage
630€/m2
700€/m2
770€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Griesstätt nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 762 € 825 € 889 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 677 € 734 € 790 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 618 € 669 € 721 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 564 € 611 € 658 €

Grundstückspreise in Griesstätt unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Griesstätt ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 491 € 533 € 574 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 600 € 650 € 700 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 720 € 780 € 840 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Griesstätt nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 10 € 21 € 32 €
Bauerwarungsland 91 € 139 € 188 €
Ungeordnetes Rohbauland 208 € 286 € 364 €
Geordnetes Rohbauland 390 € 416 € 442 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Griesstätt im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 229 € 248 € 267 €
2002 226 € 245 € 264 €
2003 242 € 262 € 282 €
2004 301 € 326 € 351 €
2005 311 € 337 € 363 €
2006 349 € 378 € 407 €
2007 370 € 401 € 432 €
2008 404 € 438 € 472 €
2009 381 € 413 € 445 €
2010 367 € 398 € 429 €
2011 390 € 423 € 456 €
2012 386 € 418 € 450 €
2013 388 € 420 € 452 €
2014 405 € 438 € 472 €
2015 418 € 452 € 487 €
2016 434 € 470 € 506 €
2017 472 € 511 € 550 €
2018 527 € 571 € 615 €
2019 569 € 617 € 664 €
2020 572 € 619 € 667 €
2021 599 € 649 € 699 €
2022 619 € 671 € 723 €
2023 600 € 650 € 700 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Griesstätt

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Griesstätt ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Griesstätt

Der Bodenwert in Griesstätt liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 700 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 16%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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