Grundstückspreise in Grimmen 2023

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Die Grundstückspreise in Grimmen liegen in mittlerer Lage bei 60 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 93 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 34 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
34€/m2
38€/m2
41€/m2
Mittlere Lage
54€/m2
60€/m2
66€/m2
Gute Lage
76€/m2
85€/m2
93€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Grimmen nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 48 € 76 € 107 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 42 € 67 € 96 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 39 € 61 € 87 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 35 € 56 € 79 €

Grundstückspreise in Grimmen unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Grimmen ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 31 € 49 € 69 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 38 € 60 € 85 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 45 € 72 € 102 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Grimmen nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 0 € 1 € 3 €
Bauerwarungsland 8 € 12 € 17 €
Ungeordnetes Rohbauland 19 € 26 € 33 €
Geordnetes Rohbauland 36 € 38 € 40 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Grimmen im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 14 € 22 € 32 €
2002 14 € 22 € 32 €
2003 15 € 24 € 34 €
2004 19 € 30 € 42 €
2005 19 € 31 € 44 €
2006 22 € 34 € 49 €
2007 23 € 37 € 52 €
2008 25 € 40 € 57 €
2009 24 € 38 € 54 €
2010 23 € 36 € 52 €
2011 24 € 39 € 55 €
2012 24 € 38 € 54 €
2013 24 € 38 € 54 €
2014 25 € 40 € 57 €
2015 26 € 41 € 59 €
2016 27 € 43 € 61 €
2017 29 € 47 € 66 €
2018 33 € 52 € 74 €
2019 36 € 56 € 80 €
2020 36 € 57 € 81 €
2021 37 € 59 € 84 €
2022 39 € 61 € 87 €
2023 38 € 60 € 85 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Grimmen

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Grimmen ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Grimmen

Der Bodenwert in Grimmen liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 85 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 123%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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