Grundstückspreise in Gröbenzell 2023

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Die Grundstückspreise in Gröbenzell liegen in mittlerer Lage bei 1900 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 2255 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 1575 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
1.575€/m2
1.750€/m2
1.925€/m2
Mittlere Lage
1.710€/m2
1.900€/m2
2.090€/m2
Gute Lage
1.845€/m2
2.050€/m2
2.255€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Gröbenzell nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 2222 € 2413 € 2603 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 1977 € 2147 € 2316 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 1802 € 1957 € 2111 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 1645 € 1786 € 1927 €

Grundstückspreise in Gröbenzell unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Gröbenzell ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 1435 € 1558 € 1681 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 1750 € 1900 € 2050 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 2100 € 2280 € 2460 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Gröbenzell nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 30 € 62 € 95 €
Bauerwarungsland 266 € 408 € 551 €
Ungeordnetes Rohbauland 608 € 836 € 1064 €
Geordnetes Rohbauland 1140 € 1216 € 1292 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Gröbenzell im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 669 € 726 € 783 €
2002 661 € 717 € 774 €
2003 707 € 768 € 828 €
2004 878 € 953 € 1029 €
2005 909 € 987 € 1065 €
2006 1018 € 1105 € 1192 €
2007 1080 € 1172 € 1265 €
2008 1180 € 1282 € 1383 €
2009 1113 € 1208 € 1303 €
2010 1073 € 1165 € 1257 €
2011 1140 € 1238 € 1335 €
2012 1127 € 1223 € 1320 €
2013 1132 € 1229 € 1326 €
2014 1181 € 1282 € 1383 €
2015 1219 € 1323 € 1428 €
2016 1267 € 1375 € 1484 €
2017 1377 € 1495 € 1613 €
2018 1538 € 1670 € 1802 €
2019 1661 € 1803 € 1946 €
2020 1668 € 1811 € 1955 €
2021 1749 € 1899 € 2049 €
2022 1808 € 1963 € 2117 €
2023 1750 € 1900 € 2050 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Gröbenzell

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Gröbenzell ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Gröbenzell

Der Bodenwert in Gröbenzell liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 2050 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 17%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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