Grundstückspreise in Großostheim 2023

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Die Grundstückspreise in Großostheim liegen in mittlerer Lage bei 1000 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 1210 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 810 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
810€/m2
900€/m2
990€/m2
Mittlere Lage
900€/m2
1.000€/m2
1.100€/m2
Gute Lage
990€/m2
1.100€/m2
1.210€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Großostheim nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 1143 € 1270 € 1397 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 1016 € 1130 € 1242 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 927 € 1030 € 1133 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 846 € 940 € 1034 €

Grundstückspreise in Großostheim unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Großostheim ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 738 € 820 € 902 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 900 € 1000 € 1100 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 1080 € 1200 € 1320 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Großostheim nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 16 € 33 € 50 €
Bauerwarungsland 140 € 215 € 290 €
Ungeordnetes Rohbauland 320 € 440 € 560 €
Geordnetes Rohbauland 600 € 640 € 680 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Großostheim im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 344 € 382 € 420 €
2002 340 € 377 € 415 €
2003 363 € 404 € 444 €
2004 451 € 501 € 552 €
2005 467 € 519 € 571 €
2006 523 € 581 € 640 €
2007 555 € 617 € 679 €
2008 607 € 674 € 742 €
2009 572 € 636 € 699 €
2010 551 € 613 € 674 €
2011 586 € 651 € 716 €
2012 579 € 644 € 708 €
2013 582 € 647 € 711 €
2014 607 € 675 € 742 €
2015 627 € 696 € 766 €
2016 651 € 724 € 796 €
2017 708 € 787 € 865 €
2018 791 € 879 € 967 €
2019 854 € 949 € 1044 €
2020 858 € 953 € 1049 €
2021 899 € 999 € 1099 €
2022 929 € 1033 € 1136 €
2023 900 € 1000 € 1100 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Großostheim

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Großostheim ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Großostheim

Der Bodenwert in Großostheim liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 1100 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 22%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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