Grundstückspreise in Hanau 2023

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Die Grundstückspreise in Hanau liegen in mittlerer Lage bei 390 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 517 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 288 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
288€/m2
320€/m2
352€/m2
Mittlere Lage
351€/m2
390€/m2
429€/m2
Gute Lage
423€/m2
470€/m2
517€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Hanau nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 406 € 495 € 596 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 361 € 440 € 531 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 329 € 401 € 484 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 300 € 366 € 441 €

Grundstückspreise in Hanau unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Hanau ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 262 € 319 € 385 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 320 € 390 € 470 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 384 € 468 € 564 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Hanau nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 6 € 12 € 19 €
Bauerwarungsland 54 € 83 € 113 €
Ungeordnetes Rohbauland 124 € 171 € 218 €
Geordnetes Rohbauland 234 € 249 € 265 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Hanau im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 122 € 149 € 179 €
2002 120 € 147 € 177 €
2003 129 € 157 € 189 €
2004 160 € 195 € 235 €
2005 166 € 202 € 244 €
2006 186 € 226 € 273 €
2007 197 € 240 € 290 €
2008 215 € 263 € 317 €
2009 203 € 248 € 298 €
2010 196 € 239 € 288 €
2011 208 € 254 € 306 €
2012 206 € 251 € 302 €
2013 207 € 252 € 304 €
2014 216 € 263 € 317 €
2015 222 € 271 € 327 €
2016 231 € 282 € 340 €
2017 251 € 306 € 369 €
2018 281 € 342 € 413 €
2019 303 € 370 € 446 €
2020 305 € 371 € 448 €
2021 319 € 389 € 469 €
2022 330 € 402 € 485 €
2023 320 € 390 € 470 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Hanau

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Hanau ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Hanau

Der Bodenwert in Hanau liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 470 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 46%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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