Grundstückspreise in Haßfurt 2023

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Die Grundstückspreise in Haßfurt liegen in mittlerer Lage bei 150 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 176 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 112 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
112€/m2
125€/m2
137€/m2
Mittlere Lage
135€/m2
150€/m2
165€/m2
Gute Lage
144€/m2
160€/m2
176€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Haßfurt nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 158 € 190 € 203 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 141 € 169 € 180 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 128 € 154 € 164 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 117 € 141 € 150 €

Grundstückspreise in Haßfurt unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Haßfurt ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 102 € 122 € 131 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 125 € 150 € 160 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 150 € 180 € 192 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Haßfurt nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 2 € 4 € 7 €
Bauerwarungsland 21 € 32 € 43 €
Ungeordnetes Rohbauland 48 € 66 € 84 €
Geordnetes Rohbauland 90 € 96 € 102 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Haßfurt im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 47 € 57 € 61 €
2002 47 € 56 € 60 €
2003 50 € 60 € 64 €
2004 62 € 75 € 80 €
2005 64 € 77 € 83 €
2006 72 € 87 € 93 €
2007 77 € 92 € 98 €
2008 84 € 101 € 107 €
2009 79 € 95 € 101 €
2010 76 € 91 € 98 €
2011 81 € 97 € 104 €
2012 80 € 96 € 103 €
2013 80 € 97 € 103 €
2014 84 € 101 € 108 €
2015 87 € 104 € 111 €
2016 90 € 108 € 115 €
2017 98 € 118 € 125 €
2018 109 € 131 € 140 €
2019 118 € 142 € 151 €
2020 119 € 143 € 152 €
2021 124 € 149 € 159 €
2022 129 € 154 € 165 €
2023 125 € 150 € 160 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Haßfurt

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Haßfurt ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Haßfurt

Der Bodenwert in Haßfurt liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 160 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 28%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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