Grundstückspreise in Hersbruck 2023

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Die Grundstückspreise in Hersbruck liegen in mittlerer Lage bei 250 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 330 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 189 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
189€/m2
210€/m2
231€/m2
Mittlere Lage
225€/m2
250€/m2
275€/m2
Gute Lage
270€/m2
300€/m2
330€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Hersbruck nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 266 € 317 € 381 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 237 € 282 € 338 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 216 € 257 € 309 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 197 € 235 € 282 €

Grundstückspreise in Hersbruck unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Hersbruck ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 172 € 205 € 245 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 210 € 250 € 300 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 252 € 300 € 360 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Hersbruck nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 4 € 8 € 12 €
Bauerwarungsland 35 € 53 € 72 €
Ungeordnetes Rohbauland 80 € 110 € 140 €
Geordnetes Rohbauland 150 € 160 € 170 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Hersbruck im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 80 € 95 € 114 €
2002 79 € 94 € 113 €
2003 84 € 101 € 121 €
2004 105 € 125 € 150 €
2005 109 € 129 € 155 €
2006 122 € 145 € 174 €
2007 129 € 154 € 185 €
2008 141 € 168 € 202 €
2009 133 € 159 € 190 €
2010 128 € 153 € 183 €
2011 136 € 162 € 195 €
2012 135 € 161 € 193 €
2013 135 € 161 € 194 €
2014 141 € 168 € 202 €
2015 146 € 174 € 209 €
2016 152 € 181 € 217 €
2017 165 € 196 € 236 €
2018 184 € 219 € 263 €
2019 199 € 237 € 284 €
2020 200 € 238 € 286 €
2021 209 € 249 € 299 €
2022 216 € 258 € 309 €
2023 210 € 250 € 300 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Hersbruck

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Hersbruck ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Hersbruck

Der Bodenwert in Hersbruck liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 300 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 42%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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