Grundstückspreise in Höhenkirchen-Siegertsbrunn 2023

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Die Grundstückspreise in Höhenkirchen-Siegertsbrunn liegen in mittlerer Lage bei 2050 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 2420 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 1755 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
1.755€/m2
1.950€/m2
2.145€/m2
Mittlere Lage
1.845€/m2
2.050€/m2
2.255€/m2
Gute Lage
1.980€/m2
2.200€/m2
2.420€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Höhenkirchen-Siegertsbrunn nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 2476 € 2603 € 2794 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 2203 € 2316 € 2485 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 2008 € 2111 € 2266 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 1833 € 1927 € 2068 €

Grundstückspreise in Höhenkirchen-Siegertsbrunn unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Höhenkirchen-Siegertsbrunn ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 1599 € 1681 € 1804 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 1950 € 2050 € 2200 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 2340 € 2460 € 2640 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Höhenkirchen-Siegertsbrunn nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 32 € 67 € 102 €
Bauerwarungsland 287 € 440 € 594 €
Ungeordnetes Rohbauland 656 € 902 € 1148 €
Geordnetes Rohbauland 1230 € 1312 € 1394 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Höhenkirchen-Siegertsbrunn im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 745 € 783 € 841 €
2002 736 € 774 € 831 €
2003 788 € 828 € 889 €
2004 978 € 1029 € 1104 €
2005 1013 € 1065 € 1143 €
2006 1134 € 1192 € 1280 €
2007 1203 € 1265 € 1358 €
2008 1315 € 1383 € 1484 €
2009 1240 € 1303 € 1399 €
2010 1195 € 1257 € 1349 €
2011 1270 € 1335 € 1433 €
2012 1256 € 1320 € 1417 €
2013 1261 € 1326 € 1423 €
2014 1316 € 1383 € 1485 €
2015 1358 € 1428 € 1532 €
2016 1411 € 1484 € 1592 €
2017 1534 € 1613 € 1731 €
2018 1714 € 1802 € 1934 €
2019 1851 € 1946 € 2088 €
2020 1859 € 1955 € 2098 €
2021 1949 € 2049 € 2199 €
2022 2014 € 2117 € 2272 €
2023 1950 € 2050 € 2200 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Höhenkirchen-Siegertsbrunn ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Der Bodenwert in Höhenkirchen-Siegertsbrunn liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 2200 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 12%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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