Grundstückspreise in Hünfeld 2023

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Die Grundstückspreise in Hünfeld liegen in mittlerer Lage bei 130 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 159 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 108 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
108€/m2
120€/m2
132€/m2
Mittlere Lage
117€/m2
130€/m2
143€/m2
Gute Lage
130€/m2
145€/m2
159€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Hünfeld nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 152 € 165 € 184 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 135 € 146 € 163 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 123 € 133 € 149 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 112 € 122 € 136 €

Grundstückspreise in Hünfeld unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Hünfeld ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 98 € 106 € 118 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 120 € 130 € 145 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 144 € 156 € 174 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Hünfeld nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 2 € 4 € 6 €
Bauerwarungsland 18 € 27 € 37 €
Ungeordnetes Rohbauland 41 € 57 € 72 €
Geordnetes Rohbauland 78 € 83 € 88 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Hünfeld im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 45 € 49 € 55 €
2002 45 € 49 € 54 €
2003 48 € 52 € 58 €
2004 60 € 65 € 72 €
2005 62 € 67 € 75 €
2006 69 € 75 € 84 €
2007 74 € 80 € 89 €
2008 80 € 87 € 97 €
2009 76 € 82 € 92 €
2010 73 € 79 € 88 €
2011 78 € 84 € 94 €
2012 77 € 83 € 93 €
2013 77 € 84 € 93 €
2014 81 € 87 € 97 €
2015 83 € 90 € 101 €
2016 86 € 94 € 104 €
2017 94 € 102 € 114 €
2018 105 € 114 € 127 €
2019 113 € 123 € 137 €
2020 114 € 123 € 138 €
2021 119 € 129 € 144 €
2022 123 € 134 € 149 €
2023 120 € 130 € 145 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Hünfeld

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Hünfeld ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Hünfeld

Der Bodenwert in Hünfeld liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 145 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 20%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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