Grundstückspreise in Karlsruhe Rüppurr 2023

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Die Grundstückspreise in Karlsruhe Rüppurr liegen in mittlerer Lage bei 720 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 803 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 558 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
558€/m2
620€/m2
682€/m2
Mittlere Lage
648€/m2
720€/m2
792€/m2
Gute Lage
657€/m2
730€/m2
803€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Karlsruhe Rüppurr nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 787 € 914 € 927 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 700 € 813 € 824 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 638 € 741 € 751 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 582 € 676 € 686 €

Grundstückspreise in Karlsruhe Rüppurr unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Karlsruhe Rüppurr ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 508 € 590 € 598 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 620 € 720 € 730 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 744 € 864 € 876 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Karlsruhe Rüppurr nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 11 € 23 € 36 €
Bauerwarungsland 100 € 154 € 208 €
Ungeordnetes Rohbauland 230 € 316 € 403 €
Geordnetes Rohbauland 432 € 460 € 489 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Karlsruhe Rüppurr im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 237 € 275 € 279 €
2002 234 € 272 € 275 €
2003 250 € 291 € 295 €
2004 311 € 361 € 366 €
2005 322 € 374 € 379 €
2006 360 € 418 € 424 €
2007 382 € 444 € 450 €
2008 418 € 485 € 492 €
2009 394 € 457 € 464 €
2010 380 € 441 € 447 €
2011 403 € 469 € 475 €
2012 399 € 463 € 470 €
2013 401 € 465 € 472 €
2014 418 € 486 € 492 €
2015 431 € 501 € 508 €
2016 448 € 521 € 528 €
2017 487 € 566 € 574 €
2018 545 € 632 € 641 €
2019 588 € 683 € 693 €
2020 591 € 686 € 696 €
2021 619 € 719 € 729 €
2022 640 € 743 € 754 €
2023 620 € 720 € 730 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Karlsruhe Rüppurr

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Karlsruhe Rüppurr ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Karlsruhe Rüppurr

Der Bodenwert in Karlsruhe Rüppurr liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 730 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 17%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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