Grundstückspreise in Karlsruhe Waldstadt 2023

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Die Grundstückspreise in Karlsruhe Waldstadt liegen in mittlerer Lage bei 790 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 913 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 684 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
684€/m2
760€/m2
836€/m2
Mittlere Lage
711€/m2
790€/m2
869€/m2
Gute Lage
747€/m2
830€/m2
913€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Karlsruhe Waldstadt nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 965 € 1003 € 1054 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 858 € 892 € 937 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 782 € 813 € 854 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 714 € 742 € 780 €

Grundstückspreise in Karlsruhe Waldstadt unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Karlsruhe Waldstadt ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 623 € 647 € 680 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 760 € 790 € 830 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 912 € 948 € 996 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Karlsruhe Waldstadt nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 12 € 26 € 39 €
Bauerwarungsland 110 € 169 € 229 €
Ungeordnetes Rohbauland 252 € 347 € 442 €
Geordnetes Rohbauland 474 € 505 € 537 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Karlsruhe Waldstadt im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 290 € 302 € 317 €
2002 287 € 298 € 313 €
2003 307 € 319 € 335 €
2004 381 € 396 € 416 €
2005 395 € 410 € 431 €
2006 442 € 459 € 482 €
2007 469 € 487 € 512 €
2008 512 € 533 € 560 €
2009 483 € 502 € 527 €
2010 466 € 484 € 509 €
2011 495 € 514 € 540 €
2012 489 € 508 € 534 €
2013 491 € 511 € 537 €
2014 513 € 533 € 560 €
2015 529 € 550 € 578 €
2016 550 € 571 € 600 €
2017 598 € 621 € 653 €
2018 668 € 694 € 729 €
2019 721 € 749 € 787 €
2020 724 € 753 € 791 €
2021 759 € 789 € 829 €
2022 785 € 816 € 857 €
2023 760 € 790 € 830 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Karlsruhe Waldstadt

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Karlsruhe Waldstadt ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Karlsruhe Waldstadt

Der Bodenwert in Karlsruhe Waldstadt liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 830 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 9%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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