Grundstückspreise in Karlsruhe Weststadt 2023

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Die Grundstückspreise in Karlsruhe Weststadt liegen in mittlerer Lage bei 820 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 1056 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 621 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
621€/m2
690€/m2
759€/m2
Mittlere Lage
738€/m2
820€/m2
902€/m2
Gute Lage
864€/m2
960€/m2
1.056€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Karlsruhe Weststadt nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 876 € 1041 € 1219 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 779 € 926 € 1084 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 710 € 844 € 988 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 648 € 770 € 902 €

Grundstückspreise in Karlsruhe Weststadt unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Karlsruhe Weststadt ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 565 € 672 € 787 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 690 € 820 € 960 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 828 € 984 € 1152 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Karlsruhe Weststadt nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 13 € 27 € 41 €
Bauerwarungsland 114 € 176 € 237 €
Ungeordnetes Rohbauland 262 € 360 € 459 €
Geordnetes Rohbauland 492 € 524 € 557 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Karlsruhe Weststadt im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 263 € 313 € 367 €
2002 260 € 309 € 362 €
2003 278 € 331 € 388 €
2004 346 € 411 € 481 €
2005 358 € 426 € 499 €
2006 401 € 477 € 558 €
2007 425 € 506 € 592 €
2008 465 € 553 € 647 €
2009 438 € 521 € 610 €
2010 423 € 502 € 588 €
2011 449 € 534 € 625 €
2012 444 € 528 € 618 €
2013 446 € 530 € 621 €
2014 465 € 553 € 648 €
2015 480 € 571 € 668 €
2016 499 € 593 € 695 €
2017 543 € 645 € 755 €
2018 606 € 720 € 843 €
2019 655 € 778 € 911 €
2020 658 € 782 € 915 €
2021 689 € 819 € 959 €
2022 712 € 847 € 991 €
2023 690 € 820 € 960 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Karlsruhe Weststadt

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Karlsruhe Weststadt ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Karlsruhe Weststadt

Der Bodenwert in Karlsruhe Weststadt liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 960 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 39%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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