Grundstückspreise in Kempen 2023

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Die Grundstückspreise in Kempen liegen in mittlerer Lage bei 270 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 352 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 234 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
234€/m2
260€/m2
286€/m2
Mittlere Lage
243€/m2
270€/m2
297€/m2
Gute Lage
288€/m2
320€/m2
352€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Kempen nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 330 € 342 € 406 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 293 € 305 € 361 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 267 € 278 € 329 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 244 € 253 € 300 €

Grundstückspreise in Kempen unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Kempen ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 213 € 221 € 262 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 260 € 270 € 320 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 312 € 324 € 384 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Kempen nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 4 € 8 € 13 €
Bauerwarungsland 37 € 58 € 78 €
Ungeordnetes Rohbauland 86 € 118 € 151 €
Geordnetes Rohbauland 162 € 172 € 183 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Kempen im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 99 € 103 € 122 €
2002 98 € 102 € 120 €
2003 105 € 109 € 129 €
2004 130 € 135 € 160 €
2005 135 € 140 € 166 €
2006 151 € 157 € 186 €
2007 160 € 166 € 197 €
2008 175 € 182 € 215 €
2009 165 € 171 € 203 €
2010 159 € 165 € 196 €
2011 169 € 175 € 208 €
2012 167 € 173 € 206 €
2013 168 € 174 € 207 €
2014 175 € 182 € 216 €
2015 181 € 188 € 222 €
2016 188 € 195 € 231 €
2017 204 € 212 € 251 €
2018 228 € 237 € 281 €
2019 246 € 256 € 303 €
2020 247 € 257 € 305 €
2021 259 € 269 € 319 €
2022 268 € 278 € 330 €
2023 260 € 270 € 320 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Kempen

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Kempen ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Kempen

Der Bodenwert in Kempen liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 320 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 23%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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