Grundstückspreise in Kißlegg 2023

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Die Grundstückspreise in Kißlegg liegen in mittlerer Lage bei 200 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 231 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 162 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
162€/m2
180€/m2
198€/m2
Mittlere Lage
180€/m2
200€/m2
220€/m2
Gute Lage
189€/m2
210€/m2
231€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Kißlegg nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 228 € 254 € 266 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 203 € 225 € 237 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 185 € 206 € 216 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 169 € 188 € 197 €

Grundstückspreise in Kißlegg unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Kißlegg ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 147 € 164 € 172 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 180 € 200 € 210 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 216 € 240 € 252 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Kißlegg nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 3 € 6 € 10 €
Bauerwarungsland 28 € 43 € 57 €
Ungeordnetes Rohbauland 64 € 88 € 112 €
Geordnetes Rohbauland 120 € 128 € 136 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Kißlegg im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 68 € 76 € 80 €
2002 68 € 75 € 79 €
2003 72 € 80 € 84 €
2004 90 € 100 € 105 €
2005 93 € 103 € 109 €
2006 104 € 116 € 122 €
2007 111 € 123 € 129 €
2008 121 € 134 € 141 €
2009 114 € 127 € 133 €
2010 110 € 122 € 128 €
2011 117 € 130 € 136 €
2012 115 € 128 € 135 €
2013 116 € 129 € 135 €
2014 121 € 135 € 141 €
2015 125 € 139 € 146 €
2016 130 € 144 € 152 €
2017 141 € 157 € 165 €
2018 158 € 175 € 184 €
2019 170 € 189 € 199 €
2020 171 € 190 € 200 €
2021 179 € 199 € 209 €
2022 185 € 206 € 216 €
2023 180 € 200 € 210 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Kißlegg

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Kißlegg ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Kißlegg

Der Bodenwert in Kißlegg liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 210 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 16%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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