Grundstückspreise in Klötze 2023

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Die Grundstückspreise in Klötze liegen in mittlerer Lage bei 38 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 60 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 18 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
18€/m2
20€/m2
22€/m2
Mittlere Lage
34€/m2
38€/m2
41€/m2
Gute Lage
49€/m2
55€/m2
60€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Klötze nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 25 € 48 € 69 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 22 € 42 € 62 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 20 € 39 € 56 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 18 € 35 € 51 €

Grundstückspreise in Klötze unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Klötze ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 16 € 31 € 45 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 20 € 38 € 55 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 24 € 45 € 66 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Klötze nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 0 € 1 € 1 €
Bauerwarungsland 5 € 8 € 11 €
Ungeordnetes Rohbauland 12 € 16 € 21 €
Geordnetes Rohbauland 22 € 24 € 25 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Klötze im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 7 € 14 € 21 €
2002 7 € 14 € 20 €
2003 8 € 15 € 22 €
2004 10 € 19 € 27 €
2005 10 € 19 € 28 €
2006 11 € 22 € 32 €
2007 12 € 23 € 33 €
2008 13 € 25 € 37 €
2009 12 € 24 € 34 €
2010 12 € 23 € 33 €
2011 13 € 24 € 35 €
2012 12 € 24 € 35 €
2013 12 € 24 € 35 €
2014 13 € 25 € 37 €
2015 13 € 26 € 38 €
2016 14 € 27 € 39 €
2017 15 € 29 € 43 €
2018 17 € 33 € 48 €
2019 18 € 36 € 52 €
2020 19 € 36 € 52 €
2021 19 € 37 € 54 €
2022 20 € 39 € 56 €
2023 20 € 38 € 55 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Klötze

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Klötze ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Klötze

Der Bodenwert in Klötze liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 55 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 175%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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