Grundstückspreise in Kösching 2023

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Die Grundstückspreise in Kösching liegen in mittlerer Lage bei 850 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 990 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 720 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
720€/m2
800€/m2
880€/m2
Mittlere Lage
765€/m2
850€/m2
935€/m2
Gute Lage
810€/m2
900€/m2
990€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Kösching nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 1016 € 1079 € 1143 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 903 € 960 € 1016 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 824 € 875 € 927 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 752 € 799 € 846 €

Grundstückspreise in Kösching unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Kösching ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 656 € 697 € 738 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 800 € 850 € 900 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 960 € 1020 € 1080 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Kösching nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 13 € 28 € 42 €
Bauerwarungsland 119 € 182 € 246 €
Ungeordnetes Rohbauland 272 € 374 € 476 €
Geordnetes Rohbauland 510 € 544 € 578 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Kösching im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 305 € 325 € 344 €
2002 302 € 321 € 340 €
2003 323 € 343 € 363 €
2004 401 € 426 € 451 €
2005 415 € 441 € 467 €
2006 465 € 494 € 523 €
2007 493 € 524 € 555 €
2008 539 € 573 € 607 €
2009 508 € 540 € 572 €
2010 490 € 521 € 551 €
2011 521 € 553 € 586 €
2012 515 € 547 € 579 €
2013 517 € 549 € 582 €
2014 540 € 573 € 607 €
2015 557 € 592 € 627 €
2016 579 € 615 € 651 €
2017 629 € 669 € 708 €
2018 703 € 747 € 791 €
2019 759 € 806 € 854 €
2020 762 € 810 € 858 €
2021 799 € 849 € 899 €
2022 826 € 878 € 929 €
2023 800 € 850 € 900 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Kösching

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Kösching ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Kösching

Der Bodenwert in Kösching liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 900 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 12%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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