Grundstückspreise in Kottmarsdorf 2023

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Die Grundstückspreise in Kottmarsdorf liegen in mittlerer Lage bei 24 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 31 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 16 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
16€/m2
18€/m2
19€/m2
Mittlere Lage
21€/m2
24€/m2
26€/m2
Gute Lage
26€/m2
29€/m2
31€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Kottmarsdorf nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 22 € 30 € 36 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 20 € 27 € 32 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 18 € 24 € 29 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 16 € 22 € 27 €

Grundstückspreise in Kottmarsdorf unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Kottmarsdorf ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 14 € 19 € 23 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 18 € 24 € 29 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 21 € 28 € 34 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Kottmarsdorf nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 0 € 0 € 1 €
Bauerwarungsland 3 € 5 € 6 €
Ungeordnetes Rohbauland 7 € 10 € 13 €
Geordnetes Rohbauland 14 € 15 € 16 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Kottmarsdorf im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 6 € 9 € 11 €
2002 6 € 9 € 10 €
2003 7 € 9 € 11 €
2004 9 € 12 € 14 €
2005 9 € 12 € 15 €
2006 10 € 13 € 16 €
2007 11 € 14 € 17 €
2008 12 € 16 € 19 €
2009 11 € 15 € 18 €
2010 11 € 14 € 17 €
2011 11 € 15 € 18 €
2012 11 € 15 € 18 €
2013 11 € 15 € 18 €
2014 12 € 16 € 19 €
2015 12 € 16 € 20 €
2016 13 € 17 € 20 €
2017 14 € 18 € 22 €
2018 15 € 21 € 25 €
2019 17 € 22 € 27 €
2020 17 € 22 € 27 €
2021 17 € 23 € 28 €
2022 18 € 24 € 29 €
2023 18 € 24 € 29 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Kottmarsdorf

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Kottmarsdorf ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Kottmarsdorf

Der Bodenwert in Kottmarsdorf liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 29 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 61%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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