Grundstückspreise in Krefeld 2023

(34)

Die Grundstückspreise in Krefeld liegen in mittlerer Lage bei 390 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 495 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 279 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
279€/m2
310€/m2
341€/m2
Mittlere Lage
351€/m2
390€/m2
429€/m2
Gute Lage
405€/m2
450€/m2
495€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Krefeld nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 393 € 495 € 571 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 350 € 440 € 508 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 319 € 401 € 463 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 291 € 366 € 423 €

Grundstückspreise in Krefeld unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Krefeld ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 254 € 319 € 369 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 310 € 390 € 450 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 372 € 468 € 540 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Krefeld nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 6 € 12 € 19 €
Bauerwarungsland 54 € 83 € 113 €
Ungeordnetes Rohbauland 124 € 171 € 218 €
Geordnetes Rohbauland 234 € 249 € 265 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Krefeld im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 118 € 149 € 172 €
2002 117 € 147 € 170 €
2003 125 € 157 € 181 €
2004 155 € 195 € 225 €
2005 161 € 202 € 233 €
2006 180 € 226 € 261 €
2007 191 € 240 € 277 €
2008 209 € 263 € 303 €
2009 197 € 248 € 286 €
2010 190 € 239 € 275 €
2011 201 € 254 € 293 €
2012 199 € 251 € 289 €
2013 200 € 252 € 291 €
2014 209 € 263 € 303 €
2015 215 € 271 € 313 €
2016 224 € 282 € 325 €
2017 243 € 306 € 354 €
2018 272 € 342 € 395 €
2019 294 € 370 € 427 €
2020 295 € 371 € 429 €
2021 309 € 389 € 449 €
2022 320 € 402 € 464 €
2023 310 € 390 € 450 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Krefeld

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Krefeld ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Krefeld

Der Bodenwert in Krefeld liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 450 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 45%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

Ist Ihre Miete noch aktuell?

Kostenloser Immobilienwertrechner

Schnell und kostenlos Ihre Immobilie bewerten
Zurück zum Anfang