Grundstückspreise in Laichingen 2023

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Die Grundstückspreise in Laichingen liegen in mittlerer Lage bei 200 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 275 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 167 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
167€/m2
186€/m2
204€/m2
Mittlere Lage
180€/m2
200€/m2
220€/m2
Gute Lage
225€/m2
250€/m2
275€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Laichingen nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 236 € 254 € 317 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 210 € 225 € 282 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 191 € 206 € 257 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 174 € 188 € 235 €

Grundstückspreise in Laichingen unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Laichingen ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 152 € 164 € 205 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 186 € 200 € 250 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 223 € 240 € 300 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Laichingen nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 3 € 6 € 10 €
Bauerwarungsland 28 € 43 € 57 €
Ungeordnetes Rohbauland 64 € 88 € 112 €
Geordnetes Rohbauland 120 € 128 € 136 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Laichingen im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 71 € 76 € 95 €
2002 70 € 75 € 94 €
2003 75 € 80 € 101 €
2004 93 € 100 € 125 €
2005 96 € 103 € 129 €
2006 108 € 116 € 145 €
2007 114 € 123 € 154 €
2008 125 € 134 € 168 €
2009 118 € 127 € 159 €
2010 114 € 122 € 153 €
2011 121 € 130 € 162 €
2012 119 € 128 € 161 €
2013 120 € 129 € 161 €
2014 125 € 135 € 168 €
2015 129 € 139 € 174 €
2016 134 € 144 € 181 €
2017 146 € 157 € 196 €
2018 163 € 175 € 219 €
2019 176 € 189 € 237 €
2020 177 € 190 € 238 €
2021 185 € 199 € 249 €
2022 192 € 206 € 258 €
2023 186 € 200 € 250 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Laichingen

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Laichingen ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Laichingen

Der Bodenwert in Laichingen liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 250 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 34%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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