Grundstückspreise in Leverkusen Stadtbezirk I 2023

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Die Grundstückspreise in Leverkusen Stadtbezirk I liegen in mittlerer Lage bei 580 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 682 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 378 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
378€/m2
420€/m2
462€/m2
Mittlere Lage
522€/m2
580€/m2
638€/m2
Gute Lage
558€/m2
620€/m2
682€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Leverkusen Stadtbezirk I nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 533 € 736 € 787 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 474 € 655 € 700 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 432 € 597 € 638 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 394 € 545 € 582 €

Grundstückspreise in Leverkusen Stadtbezirk I unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Leverkusen Stadtbezirk I ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 344 € 475 € 508 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 420 € 580 € 620 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 504 € 696 € 744 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Leverkusen Stadtbezirk I nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 9 € 19 € 29 €
Bauerwarungsland 81 € 124 € 168 €
Ungeordnetes Rohbauland 185 € 255 € 324 €
Geordnetes Rohbauland 348 € 371 € 394 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Leverkusen Stadtbezirk I im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 160 € 221 € 237 €
2002 158 € 219 € 234 €
2003 169 € 234 € 250 €
2004 210 € 291 € 311 €
2005 218 € 301 € 322 €
2006 244 € 337 € 360 €
2007 259 € 358 € 382 €
2008 283 € 391 € 418 €
2009 267 € 368 € 394 €
2010 257 € 355 € 380 €
2011 273 € 377 € 403 €
2012 270 € 373 € 399 €
2013 271 € 375 € 401 €
2014 283 € 391 € 418 €
2015 292 € 404 € 431 €
2016 304 € 419 € 448 €
2017 330 € 456 € 487 €
2018 369 € 509 € 545 €
2019 398 € 550 € 588 €
2020 400 € 553 € 591 €
2021 419 € 579 € 619 €
2022 433 € 599 € 640 €
2023 420 € 580 € 620 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Leverkusen Stadtbezirk I

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Leverkusen Stadtbezirk I ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Leverkusen Stadtbezirk I

Der Bodenwert in Leverkusen Stadtbezirk I liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 620 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 47%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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