Grundstückspreise in Lichtenau 2023

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Die Grundstückspreise in Lichtenau liegen in mittlerer Lage bei 135 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 170 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 121 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
121€/m2
135€/m2
148€/m2
Mittlere Lage
121€/m2
135€/m2
148€/m2
Gute Lage
139€/m2
155€/m2
170€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Lichtenau nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 171 € 171 € 196 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 152 € 152 € 175 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 139 € 139 € 159 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 126 € 126 € 145 €

Grundstückspreise in Lichtenau unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Lichtenau ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 110 € 110 € 127 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 135 € 135 € 155 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 162 € 162 € 186 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Lichtenau nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 2 € 4 € 6 €
Bauerwarungsland 18 € 29 € 39 €
Ungeordnetes Rohbauland 43 € 59 € 75 €
Geordnetes Rohbauland 81 € 86 € 91 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Lichtenau im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 51 € 51 € 59 €
2002 51 € 51 € 58 €
2003 54 € 54 € 62 €
2004 67 € 67 € 77 €
2005 70 € 70 € 80 €
2006 78 € 78 € 90 €
2007 83 € 83 € 95 €
2008 91 € 91 € 104 €
2009 85 € 85 € 98 €
2010 82 € 82 € 95 €
2011 87 € 87 € 100 €
2012 86 € 86 € 99 €
2013 87 € 87 € 100 €
2014 91 € 91 € 104 €
2015 94 € 94 € 107 €
2016 97 € 97 € 112 €
2017 106 € 106 € 121 €
2018 118 € 118 € 136 €
2019 128 € 128 € 147 €
2020 128 € 128 € 147 €
2021 134 € 134 € 154 €
2022 139 € 139 € 160 €
2023 135 € 135 € 155 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Lichtenau

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Lichtenau ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Lichtenau

Der Bodenwert in Lichtenau liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 155 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 14%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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