Grundstückspreise in Lorsch 2023

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Die Grundstückspreise in Lorsch liegen in mittlerer Lage bei 400 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 473 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 342 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
342€/m2
380€/m2
418€/m2
Mittlere Lage
360€/m2
400€/m2
440€/m2
Gute Lage
387€/m2
430€/m2
473€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Lorsch nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 482 € 508 € 546 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 429 € 451 € 485 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 391 € 412 € 442 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 357 € 376 € 404 €

Grundstückspreise in Lorsch unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Lorsch ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 311 € 328 € 352 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 380 € 400 € 430 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 456 € 480 € 516 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Lorsch nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 6 € 13 € 20 €
Bauerwarungsland 56 € 86 € 115 €
Ungeordnetes Rohbauland 128 € 176 € 224 €
Geordnetes Rohbauland 240 € 256 € 272 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Lorsch im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 145 € 152 € 164 €
2002 143 € 151 € 162 €
2003 153 € 161 € 173 €
2004 190 € 200 € 215 €
2005 197 € 207 € 223 €
2006 221 € 232 € 250 €
2007 234 € 246 € 265 €
2008 256 € 269 € 290 €
2009 241 € 254 € 273 €
2010 233 € 245 € 263 €
2011 247 € 260 € 280 €
2012 244 € 257 € 276 €
2013 245 € 258 € 278 €
2014 256 € 270 € 290 €
2015 264 € 278 € 299 €
2016 275 € 289 € 311 €
2017 299 € 314 € 338 €
2018 334 € 351 € 378 €
2019 360 € 379 € 408 €
2020 362 € 381 € 410 €
2021 379 € 399 € 429 €
2022 392 € 413 € 444 €
2023 380 € 400 € 430 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Lorsch

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Lorsch ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Lorsch

Der Bodenwert in Lorsch liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 430 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 13%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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