Grundstückspreise in Lübeck 2023

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Die Grundstückspreise in Lübeck liegen in mittlerer Lage bei 350 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 550 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 225 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
225€/m2
250€/m2
275€/m2
Mittlere Lage
315€/m2
350€/m2
385€/m2
Gute Lage
450€/m2
500€/m2
550€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Lübeck nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 317 € 444 € 635 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 282 € 395 € 565 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 257 € 360 € 515 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 235 € 329 € 470 €

Grundstückspreise in Lübeck unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Lübeck ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 205 € 287 € 410 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 250 € 350 € 500 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 300 € 420 € 600 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Lübeck nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 5 € 11 € 17 €
Bauerwarungsland 49 € 75 € 101 €
Ungeordnetes Rohbauland 112 € 154 € 196 €
Geordnetes Rohbauland 210 € 224 € 238 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Lübeck im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 95 € 133 € 191 €
2002 94 € 132 € 188 €
2003 101 € 141 € 202 €
2004 125 € 175 € 250 €
2005 129 € 181 € 259 €
2006 145 € 203 € 290 €
2007 154 € 216 € 308 €
2008 168 € 236 € 337 €
2009 159 € 222 € 318 €
2010 153 € 214 € 306 €
2011 162 € 228 € 325 €
2012 161 € 225 € 322 €
2013 161 € 226 € 323 €
2014 168 € 236 € 337 €
2015 174 € 243 € 348 €
2016 181 € 253 € 362 €
2017 196 € 275 € 393 €
2018 219 € 307 € 439 €
2019 237 € 332 € 474 €
2020 238 € 333 € 476 €
2021 249 € 349 € 499 €
2022 258 € 361 € 516 €
2023 250 € 350 € 500 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Lübeck

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Lübeck ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Lübeck

Der Bodenwert in Lübeck liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 500 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 100%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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