Grundstückspreise in Mannheim-Neckarstadt-West 2023

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Die Grundstückspreise in Mannheim-Neckarstadt-West liegen in mittlerer Lage bei 750 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 935 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 630 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
630€/m2
700€/m2
770€/m2
Mittlere Lage
675€/m2
750€/m2
825€/m2
Gute Lage
765€/m2
850€/m2
935€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Mannheim-Neckarstadt-West nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 889 € 952 € 1079 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 790 € 847 € 960 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 721 € 772 € 875 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 658 € 705 € 799 €

Grundstückspreise in Mannheim-Neckarstadt-West unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Mannheim-Neckarstadt-West ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 574 € 615 € 697 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 700 € 750 € 850 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 840 € 900 € 1020 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Mannheim-Neckarstadt-West nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 12 € 24 € 37 €
Bauerwarungsland 105 € 161 € 217 €
Ungeordnetes Rohbauland 240 € 330 € 420 €
Geordnetes Rohbauland 450 € 480 € 510 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Mannheim-Neckarstadt-West im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 267 € 286 € 325 €
2002 264 € 283 € 321 €
2003 282 € 303 € 343 €
2004 351 € 376 € 426 €
2005 363 € 389 € 441 €
2006 407 € 436 € 494 €
2007 432 € 463 € 524 €
2008 472 € 506 € 573 €
2009 445 € 477 € 540 €
2010 429 € 459 € 521 €
2011 456 € 488 € 553 €
2012 450 € 483 € 547 €
2013 452 € 485 € 549 €
2014 472 € 506 € 573 €
2015 487 € 522 € 592 €
2016 506 € 543 € 615 €
2017 550 € 590 € 669 €
2018 615 € 659 € 747 €
2019 664 € 712 € 806 €
2020 667 € 715 € 810 €
2021 699 € 749 € 849 €
2022 723 € 774 € 878 €
2023 700 € 750 € 850 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Mannheim-Neckarstadt-West

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Mannheim-Neckarstadt-West ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Mannheim-Neckarstadt-West

Der Bodenwert in Mannheim-Neckarstadt-West liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 850 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 21%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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