Grundstückspreise in Mannheim-Neuostheim Neuhermsheim 2023

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Die Grundstückspreise in Mannheim-Neuostheim Neuhermsheim liegen in mittlerer Lage bei 710 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 847 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 594 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
594€/m2
660€/m2
726€/m2
Mittlere Lage
639€/m2
710€/m2
781€/m2
Gute Lage
693€/m2
770€/m2
847€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Mannheim-Neuostheim Neuhermsheim nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 838 € 901 € 977 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 745 € 802 € 870 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 679 € 731 € 793 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 620 € 667 € 723 €

Grundstückspreise in Mannheim-Neuostheim Neuhermsheim unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Mannheim-Neuostheim Neuhermsheim ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 541 € 582 € 631 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 660 € 710 € 770 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 792 € 852 € 924 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Mannheim-Neuostheim Neuhermsheim nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 11 € 23 € 35 €
Bauerwarungsland 99 € 152 € 205 €
Ungeordnetes Rohbauland 227 € 312 € 397 €
Geordnetes Rohbauland 426 € 454 € 482 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Mannheim-Neuostheim Neuhermsheim im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 252 € 271 € 294 €
2002 249 € 268 € 290 €
2003 266 € 286 € 311 €
2004 331 € 356 € 386 €
2005 343 € 369 € 400 €
2006 384 € 413 € 448 €
2007 407 € 438 € 475 €
2008 445 € 479 € 519 €
2009 419 € 451 € 489 €
2010 404 € 435 € 472 €
2011 430 € 462 € 501 €
2012 425 € 457 € 496 €
2013 427 € 459 € 498 €
2014 445 € 479 € 519 €
2015 459 € 494 € 536 €
2016 477 € 514 € 557 €
2017 519 € 558 € 606 €
2018 580 € 624 € 676 €
2019 626 € 674 € 730 €
2020 629 € 677 € 734 €
2021 659 € 709 € 769 €
2022 681 € 733 € 795 €
2023 660 € 710 € 770 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Mannheim-Neuostheim Neuhermsheim

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Mannheim-Neuostheim Neuhermsheim ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Mannheim-Neuostheim Neuhermsheim

Der Bodenwert in Mannheim-Neuostheim Neuhermsheim liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 770 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 16%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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