Grundstückspreise in Mannheim-Vogelstang 2023

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Die Grundstückspreise in Mannheim-Vogelstang liegen in mittlerer Lage bei 910 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 1056 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 801 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
801€/m2
890€/m2
979€/m2
Mittlere Lage
819€/m2
910€/m2
1.001€/m2
Gute Lage
864€/m2
960€/m2
1.056€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Mannheim-Vogelstang nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 1130 € 1155 € 1219 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 1005 € 1028 € 1084 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 916 € 937 € 988 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 836 € 855 € 902 €

Grundstückspreise in Mannheim-Vogelstang unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Mannheim-Vogelstang ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 729 € 746 € 787 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 890 € 910 € 960 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 1068 € 1092 € 1152 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Mannheim-Vogelstang nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 14 € 30 € 45 €
Bauerwarungsland 127 € 195 € 263 €
Ungeordnetes Rohbauland 291 € 400 € 509 €
Geordnetes Rohbauland 546 € 582 € 618 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Mannheim-Vogelstang im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 340 € 347 € 367 €
2002 336 € 343 € 362 €
2003 359 € 367 € 388 €
2004 446 € 456 € 481 €
2005 462 € 473 € 499 €
2006 517 € 529 € 558 €
2007 549 € 561 € 592 €
2008 600 € 614 € 647 €
2009 566 € 578 € 610 €
2010 545 € 558 € 588 €
2011 579 € 592 € 625 €
2012 573 € 586 € 618 €
2013 575 € 588 € 621 €
2014 600 € 614 € 648 €
2015 620 € 633 € 668 €
2016 644 € 658 € 695 €
2017 700 € 716 € 755 €
2018 782 € 799 € 843 €
2019 844 € 863 € 911 €
2020 848 € 867 € 915 €
2021 889 € 909 € 959 €
2022 919 € 940 € 991 €
2023 890 € 910 € 960 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Mannheim-Vogelstang

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Mannheim-Vogelstang ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Mannheim-Vogelstang

Der Bodenwert in Mannheim-Vogelstang liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 960 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 7%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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