Grundstückspreise in Mannheim-Waldhof 2023

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Die Grundstückspreise in Mannheim-Waldhof liegen in mittlerer Lage bei 640 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 737 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 486 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
486€/m2
540€/m2
594€/m2
Mittlere Lage
576€/m2
640€/m2
704€/m2
Gute Lage
603€/m2
670€/m2
737€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Mannheim-Waldhof nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 685 € 812 € 850 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 610 € 723 € 757 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 556 € 659 € 690 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 507 € 601 € 629 €

Grundstückspreise in Mannheim-Waldhof unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Mannheim-Waldhof ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 442 € 524 € 549 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 540 € 640 € 670 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 648 € 768 € 804 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Mannheim-Waldhof nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 10 € 21 € 32 €
Bauerwarungsland 89 € 137 € 185 €
Ungeordnetes Rohbauland 204 € 281 € 358 €
Geordnetes Rohbauland 384 € 409 € 435 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Mannheim-Waldhof im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 206 € 244 € 256 €
2002 204 € 241 € 253 €
2003 218 € 258 € 270 €
2004 271 € 321 € 336 €
2005 280 € 332 € 348 €
2006 314 € 372 € 389 €
2007 333 € 395 € 413 €
2008 364 € 431 € 452 €
2009 343 € 407 € 426 €
2010 331 € 392 € 410 €
2011 351 € 417 € 436 €
2012 347 € 412 € 431 €
2013 349 € 414 € 433 €
2014 364 € 432 € 452 €
2015 376 € 445 € 466 €
2016 390 € 463 € 485 €
2017 425 € 503 € 527 €
2018 474 € 562 € 588 €
2019 512 € 607 € 636 €
2020 514 € 610 € 638 €
2021 539 € 639 € 669 €
2022 557 € 661 € 692 €
2023 540 € 640 € 670 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Mannheim-Waldhof

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Mannheim-Waldhof ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Mannheim-Waldhof

Der Bodenwert in Mannheim-Waldhof liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 670 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 24%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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