Grundstückspreise in Mettlach 2023

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Die Grundstückspreise in Mettlach liegen in mittlerer Lage bei 95 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 132 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 63 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
63€/m2
70€/m2
77€/m2
Mittlere Lage
85€/m2
95€/m2
104€/m2
Gute Lage
108€/m2
120€/m2
132€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Mettlach nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 88 € 120 € 152 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 79 € 107 € 135 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 72 € 97 € 123 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 65 € 89 € 112 €

Grundstückspreise in Mettlach unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Mettlach ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 57 € 77 € 98 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 70 € 95 € 120 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 84 € 114 € 144 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Mettlach nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 1 € 3 € 4 €
Bauerwarungsland 13 € 20 € 27 €
Ungeordnetes Rohbauland 30 € 41 € 53 €
Geordnetes Rohbauland 57 € 60 € 64 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Mettlach im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 26 € 36 € 45 €
2002 26 € 35 € 45 €
2003 28 € 38 € 48 €
2004 35 € 47 € 60 €
2005 36 € 49 € 62 €
2006 40 € 55 € 69 €
2007 43 € 58 € 74 €
2008 47 € 64 € 80 €
2009 44 € 60 € 76 €
2010 42 € 58 € 73 €
2011 45 € 61 € 78 €
2012 45 € 61 € 77 €
2013 45 € 61 € 77 €
2014 47 € 64 € 81 €
2015 48 € 66 € 83 €
2016 50 € 68 € 86 €
2017 55 € 74 € 94 €
2018 61 € 83 € 105 €
2019 66 € 90 € 113 €
2020 66 € 90 € 114 €
2021 69 € 94 € 119 €
2022 72 € 98 € 123 €
2023 70 € 95 € 120 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Mettlach

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Mettlach ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Mettlach

Der Bodenwert in Mettlach liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 120 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 71%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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