Grundstückspreise in Meuselwitz 2023

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Die Grundstückspreise in Meuselwitz liegen in mittlerer Lage bei 35 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 49 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 18 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
18€/m2
21€/m2
23€/m2
Mittlere Lage
31€/m2
35€/m2
38€/m2
Gute Lage
40€/m2
45€/m2
49€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Meuselwitz nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 26 € 44 € 57 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 23 € 39 € 50 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 21 € 36 € 46 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 19 € 32 € 42 €

Grundstückspreise in Meuselwitz unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Meuselwitz ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 17 € 28 € 36 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 21 € 35 € 45 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 25 € 42 € 54 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Meuselwitz nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 0 € 1 € 1 €
Bauerwarungsland 4 € 7 € 10 €
Ungeordnetes Rohbauland 11 € 15 € 19 €
Geordnetes Rohbauland 21 € 22 € 23 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Meuselwitz im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 8 € 13 € 17 €
2002 7 € 13 € 17 €
2003 8 € 14 € 18 €
2004 10 € 17 € 22 €
2005 10 € 18 € 23 €
2006 12 € 20 € 26 €
2007 12 € 21 € 27 €
2008 14 € 23 € 30 €
2009 13 € 22 € 28 €
2010 12 € 21 € 27 €
2011 13 € 22 € 29 €
2012 13 € 22 € 28 €
2013 13 € 22 € 29 €
2014 14 € 23 € 30 €
2015 14 € 24 € 31 €
2016 15 € 25 € 32 €
2017 16 € 27 € 35 €
2018 18 € 30 € 39 €
2019 19 € 33 € 42 €
2020 20 € 33 € 42 €
2021 20 € 34 € 44 €
2022 21 € 36 € 46 €
2023 21 € 35 € 45 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Meuselwitz

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Meuselwitz ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Meuselwitz

Der Bodenwert in Meuselwitz liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 45 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 114%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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