Grundstückspreise in Neuenhaus 2023

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Die Grundstückspreise in Neuenhaus liegen in mittlerer Lage bei 90 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 121 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 72 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
72€/m2
80€/m2
88€/m2
Mittlere Lage
81€/m2
90€/m2
99€/m2
Gute Lage
99€/m2
110€/m2
121€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Neuenhaus nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 101 € 114 € 139 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 90 € 101 € 124 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 82 € 92 € 113 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 75 € 84 € 103 €

Grundstückspreise in Neuenhaus unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Neuenhaus ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 65 € 73 € 90 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 80 € 90 € 110 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 96 € 108 € 132 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Neuenhaus nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 1 € 2 € 4 €
Bauerwarungsland 12 € 19 € 26 €
Ungeordnetes Rohbauland 28 € 39 € 50 €
Geordnetes Rohbauland 54 € 57 € 61 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Neuenhaus im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 30 € 34 € 42 €
2002 30 € 34 € 41 €
2003 32 € 36 € 44 €
2004 40 € 45 € 55 €
2005 41 € 46 € 57 €
2006 46 € 52 € 64 €
2007 49 € 55 € 67 €
2008 53 € 60 € 74 €
2009 50 € 57 € 69 €
2010 49 € 55 € 67 €
2011 52 € 58 € 71 €
2012 51 € 57 € 70 €
2013 51 € 58 € 71 €
2014 54 € 60 € 74 €
2015 55 € 62 € 76 €
2016 57 € 65 € 79 €
2017 62 € 70 € 86 €
2018 70 € 79 € 96 €
2019 75 € 85 € 104 €
2020 76 € 85 € 104 €
2021 79 € 89 € 109 €
2022 82 € 92 € 113 €
2023 80 € 90 € 110 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Neuenhaus

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Neuenhaus ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Neuenhaus

Der Bodenwert in Neuenhaus liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 110 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 37%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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