Grundstückspreise in Neuenkirchen 2023

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Die Grundstückspreise in Neuenkirchen liegen in mittlerer Lage bei 67 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 85 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 46 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
46€/m2
52€/m2
57€/m2
Mittlere Lage
60€/m2
67€/m2
73€/m2
Gute Lage
70€/m2
78€/m2
85€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Neuenkirchen nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 66 € 85 € 99 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 58 € 75 € 88 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 53 € 69 € 80 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 48 € 62 € 73 €

Grundstückspreise in Neuenkirchen unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Neuenkirchen ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 42 € 54 € 63 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 52 € 67 € 78 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 62 € 80 € 93 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Neuenkirchen nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 1 € 2 € 3 €
Bauerwarungsland 9 € 14 € 19 €
Ungeordnetes Rohbauland 21 € 29 € 37 €
Geordnetes Rohbauland 40 € 42 € 45 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Neuenkirchen im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 19 € 25 € 29 €
2002 19 € 25 € 29 €
2003 21 € 27 € 31 €
2004 26 € 33 € 39 €
2005 27 € 34 € 40 €
2006 30 € 38 € 45 €
2007 32 € 41 € 48 €
2008 35 € 45 € 52 €
2009 33 € 42 € 49 €
2010 31 € 41 € 47 €
2011 33 € 43 € 50 €
2012 33 € 43 € 50 €
2013 33 € 43 € 50 €
2014 35 € 45 € 52 €
2015 36 € 46 € 54 €
2016 37 € 48 € 56 €
2017 40 € 52 € 61 €
2018 45 € 58 € 68 €
2019 49 € 63 € 74 €
2020 49 € 63 € 74 €
2021 51 € 66 € 77 €
2022 53 € 69 € 80 €
2023 52 € 67 € 78 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Neuenkirchen

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Neuenkirchen ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Neuenkirchen

Der Bodenwert in Neuenkirchen liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 78 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 50%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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