Grundstückspreise in Neuwied 2023

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Die Grundstückspreise in Neuwied liegen in mittlerer Lage bei 240 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 297 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 117 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
117€/m2
130€/m2
143€/m2
Mittlere Lage
216€/m2
240€/m2
264€/m2
Gute Lage
243€/m2
270€/m2
297€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Neuwied nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 165 € 304 € 342 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 146 € 271 € 305 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 133 € 247 € 278 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 122 € 225 € 253 €

Grundstückspreise in Neuwied unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Neuwied ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 106 € 196 € 221 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 130 € 240 € 270 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 156 € 288 € 324 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Neuwied nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 3 € 7 € 12 €
Bauerwarungsland 33 € 51 € 69 €
Ungeordnetes Rohbauland 76 € 105 € 134 €
Geordnetes Rohbauland 144 € 153 € 163 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Neuwied im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 49 € 91 € 103 €
2002 49 € 90 € 102 €
2003 52 € 97 € 109 €
2004 65 € 120 € 135 €
2005 67 € 124 € 140 €
2006 75 € 139 € 157 €
2007 80 € 148 € 166 €
2008 87 € 161 € 182 €
2009 82 € 152 € 171 €
2010 79 € 147 € 165 €
2011 84 € 156 € 175 €
2012 83 € 154 € 173 €
2013 84 € 155 € 174 €
2014 87 € 162 € 182 €
2015 90 € 167 € 188 €
2016 94 € 173 € 195 €
2017 102 € 188 € 212 €
2018 114 € 210 € 237 €
2019 123 € 227 € 256 €
2020 123 € 228 € 257 €
2021 129 € 239 € 269 €
2022 134 € 247 € 278 €
2023 130 € 240 € 270 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Neuwied

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Neuwied ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Neuwied

Der Bodenwert in Neuwied liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 270 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 107%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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