Grundstückspreise in Oldenburg 2023

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Die Grundstückspreise in Oldenburg liegen in mittlerer Lage bei 110 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 132 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 90 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
90€/m2
100€/m2
110€/m2
Mittlere Lage
99€/m2
110€/m2
121€/m2
Gute Lage
108€/m2
120€/m2
132€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Oldenburg nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 127 € 139 € 152 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 112 € 124 € 135 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 103 € 113 € 123 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 94 € 103 € 112 €

Grundstückspreise in Oldenburg unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Oldenburg ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 82 € 90 € 98 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 100 € 110 € 120 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 120 € 132 € 144 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Oldenburg nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 1 € 3 € 5 €
Bauerwarungsland 15 € 23 € 31 €
Ungeordnetes Rohbauland 35 € 48 € 61 €
Geordnetes Rohbauland 66 € 70 € 74 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Oldenburg im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 38 € 42 € 45 €
2002 37 € 41 € 45 €
2003 40 € 44 € 48 €
2004 50 € 55 € 60 €
2005 51 € 57 € 62 €
2006 58 € 64 € 69 €
2007 61 € 67 € 74 €
2008 67 € 74 € 80 €
2009 63 € 69 € 76 €
2010 61 € 67 € 73 €
2011 65 € 71 € 78 €
2012 64 € 70 € 77 €
2013 64 € 71 € 77 €
2014 67 € 74 € 81 €
2015 69 € 76 € 83 €
2016 72 € 79 € 86 €
2017 78 € 86 € 94 €
2018 87 € 96 € 105 €
2019 94 € 104 € 113 €
2020 95 € 104 € 114 €
2021 99 € 109 € 119 €
2022 103 € 113 € 123 €
2023 100 € 110 € 120 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Oldenburg

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Oldenburg ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Oldenburg

Der Bodenwert in Oldenburg liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 120 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 19%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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