Grundstückspreise in Pöttmes 2023

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Die Grundstückspreise in Pöttmes liegen in mittlerer Lage bei 270 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 385 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 198 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
198€/m2
220€/m2
242€/m2
Mittlere Lage
243€/m2
270€/m2
297€/m2
Gute Lage
315€/m2
350€/m2
385€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Pöttmes nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 279 € 342 € 444 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 248 € 305 € 395 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 226 € 278 € 360 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 206 € 253 € 329 €

Grundstückspreise in Pöttmes unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Pöttmes ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 180 € 221 € 287 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 220 € 270 € 350 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 264 € 324 € 420 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Pöttmes nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 4 € 8 € 13 €
Bauerwarungsland 37 € 58 € 78 €
Ungeordnetes Rohbauland 86 € 118 € 151 €
Geordnetes Rohbauland 162 € 172 € 183 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Pöttmes im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 84 € 103 € 133 €
2002 83 € 102 € 132 €
2003 88 € 109 € 141 €
2004 110 € 135 € 175 €
2005 114 € 140 € 181 €
2006 128 € 157 € 203 €
2007 135 € 166 € 216 €
2008 148 € 182 € 236 €
2009 139 € 171 € 222 €
2010 134 € 165 € 214 €
2011 143 € 175 € 228 €
2012 141 € 173 € 225 €
2013 142 € 174 € 226 €
2014 148 € 182 € 236 €
2015 153 € 188 € 243 €
2016 159 € 195 € 253 €
2017 173 € 212 € 275 €
2018 193 € 237 € 307 €
2019 208 € 256 € 332 €
2020 209 € 257 € 333 €
2021 219 € 269 € 349 €
2022 227 € 278 € 361 €
2023 220 € 270 € 350 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Pöttmes

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Pöttmes ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Pöttmes

Der Bodenwert in Pöttmes liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 350 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 59%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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