Grundstückspreise in Radevormwald 2023

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Die Grundstückspreise in Radevormwald liegen in mittlerer Lage bei 145 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 231 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 85 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
85€/m2
95€/m2
104€/m2
Mittlere Lage
130€/m2
145€/m2
159€/m2
Gute Lage
189€/m2
210€/m2
231€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Radevormwald nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 120 € 184 € 266 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 107 € 163 € 237 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 97 € 149 € 216 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 89 € 136 € 197 €

Grundstückspreise in Radevormwald unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Radevormwald ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 77 € 118 € 172 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 95 € 145 € 210 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 114 € 174 € 252 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Radevormwald nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 2 € 4 € 7 €
Bauerwarungsland 20 € 31 € 42 €
Ungeordnetes Rohbauland 46 € 63 € 81 €
Geordnetes Rohbauland 87 € 92 € 98 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Radevormwald im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 36 € 55 € 80 €
2002 35 € 54 € 79 €
2003 38 € 58 € 84 €
2004 47 € 72 € 105 €
2005 49 € 75 € 109 €
2006 55 € 84 € 122 €
2007 58 € 89 € 129 €
2008 64 € 97 € 141 €
2009 60 € 92 € 133 €
2010 58 € 88 € 128 €
2011 61 € 94 € 136 €
2012 61 € 93 € 135 €
2013 61 € 93 € 135 €
2014 64 € 97 € 141 €
2015 66 € 101 € 146 €
2016 68 € 104 € 152 €
2017 74 € 114 € 165 €
2018 83 € 127 € 184 €
2019 90 € 137 € 199 €
2020 90 € 138 € 200 €
2021 94 € 144 € 209 €
2022 98 € 149 € 216 €
2023 95 € 145 € 210 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Radevormwald

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Radevormwald ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Radevormwald

Der Bodenwert in Radevormwald liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 210 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 121%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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