Grundstückspreise in Roßdorf 2023

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Die Grundstückspreise in Roßdorf liegen in mittlerer Lage bei 420 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 484 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 369 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
369€/m2
410€/m2
451€/m2
Mittlere Lage
378€/m2
420€/m2
462€/m2
Gute Lage
396€/m2
440€/m2
484€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Roßdorf nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 520 € 533 € 558 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 463 € 474 € 497 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 422 € 432 € 453 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 385 € 394 € 413 €

Grundstückspreise in Roßdorf unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Roßdorf ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 336 € 344 € 360 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 410 € 420 € 440 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 492 € 504 € 528 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Roßdorf nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 6 € 13 € 21 €
Bauerwarungsland 58 € 90 € 121 €
Ungeordnetes Rohbauland 134 € 184 € 235 €
Geordnetes Rohbauland 252 € 268 € 285 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Roßdorf im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 156 € 160 € 168 €
2002 154 € 158 € 166 €
2003 165 € 169 € 177 €
2004 205 € 210 € 220 €
2005 213 € 218 € 228 €
2006 238 € 244 € 256 €
2007 253 € 259 € 271 €
2008 276 € 283 € 296 €
2009 260 € 267 € 279 €
2010 251 € 257 € 269 €
2011 267 € 273 € 286 €
2012 264 € 270 € 283 €
2013 265 € 271 € 284 €
2014 276 € 283 € 297 €
2015 285 € 292 € 306 €
2016 296 € 304 € 318 €
2017 322 € 330 € 346 €
2018 360 € 369 € 386 €
2019 389 € 398 € 417 €
2020 391 € 400 € 419 €
2021 409 € 419 € 439 €
2022 423 € 433 € 454 €
2023 410 € 420 € 440 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Roßdorf

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Roßdorf ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Roßdorf

Der Bodenwert in Roßdorf liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 440 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 7%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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