Grundstückspreise in Schwerte 2023

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Die Grundstückspreise in Schwerte liegen in mittlerer Lage bei 190 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 253 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 148 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
148€/m2
165€/m2
181€/m2
Mittlere Lage
171€/m2
190€/m2
209€/m2
Gute Lage
207€/m2
230€/m2
253€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Schwerte nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 209 € 241 € 292 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 186 € 214 € 259 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 169 € 195 € 236 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 155 € 178 € 216 €

Grundstückspreise in Schwerte unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Schwerte ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 135 € 155 € 188 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 165 € 190 € 230 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 198 € 228 € 276 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Schwerte nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 3 € 6 € 9 €
Bauerwarungsland 26 € 40 € 55 €
Ungeordnetes Rohbauland 60 € 83 € 106 €
Geordnetes Rohbauland 114 € 121 € 129 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Schwerte im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 63 € 72 € 87 €
2002 62 € 71 € 86 €
2003 66 € 76 € 92 €
2004 82 € 95 € 115 €
2005 85 € 98 € 119 €
2006 96 € 110 € 133 €
2007 101 € 117 € 141 €
2008 111 € 128 € 155 €
2009 104 € 120 € 146 €
2010 101 € 116 € 141 €
2011 107 € 123 € 149 €
2012 106 € 122 € 148 €
2013 106 € 122 € 148 €
2014 111 € 128 € 155 €
2015 114 € 132 € 160 €
2016 119 € 137 € 166 €
2017 129 € 149 € 181 €
2018 145 € 167 € 202 €
2019 156 € 180 € 218 €
2020 157 € 181 € 219 €
2021 164 € 189 € 229 €
2022 170 € 196 € 237 €
2023 165 € 190 € 230 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Schwerte

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Schwerte ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Schwerte

Der Bodenwert in Schwerte liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 230 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 39%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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