Grundstückspreise in Seeheim-Jugenheim 2023

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Die Grundstückspreise in Seeheim-Jugenheim liegen in mittlerer Lage bei 650 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 770 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 567 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
567€/m2
630€/m2
693€/m2
Mittlere Lage
585€/m2
650€/m2
715€/m2
Gute Lage
630€/m2
700€/m2
770€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Seeheim-Jugenheim nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 800 € 825 € 889 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 711 € 734 € 790 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 648 € 669 € 721 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 592 € 611 € 658 €

Grundstückspreise in Seeheim-Jugenheim unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Seeheim-Jugenheim ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 516 € 533 € 574 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 630 € 650 € 700 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 756 € 780 € 840 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Seeheim-Jugenheim nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 10 € 21 € 32 €
Bauerwarungsland 91 € 139 € 188 €
Ungeordnetes Rohbauland 208 € 286 € 364 €
Geordnetes Rohbauland 390 € 416 € 442 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Seeheim-Jugenheim im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 240 € 248 € 267 €
2002 238 € 245 € 264 €
2003 254 € 262 € 282 €
2004 316 € 326 € 351 €
2005 327 € 337 € 363 €
2006 366 € 378 € 407 €
2007 388 € 401 € 432 €
2008 425 € 438 € 472 €
2009 400 € 413 € 445 €
2010 386 € 398 € 429 €
2011 410 € 423 € 456 €
2012 405 € 418 € 450 €
2013 407 € 420 € 452 €
2014 425 € 438 € 472 €
2015 438 € 452 € 487 €
2016 456 € 470 € 506 €
2017 495 € 511 € 550 €
2018 553 € 571 € 615 €
2019 598 € 617 € 664 €
2020 600 € 619 € 667 €
2021 629 € 649 € 699 €
2022 650 € 671 € 723 €
2023 630 € 650 € 700 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Seeheim-Jugenheim

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Seeheim-Jugenheim ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Seeheim-Jugenheim

Der Bodenwert in Seeheim-Jugenheim liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 700 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 11%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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