Grundstückspreise in Siegsdorf 2023

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Die Grundstückspreise in Siegsdorf liegen in mittlerer Lage bei 600 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 748 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 504 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
504€/m2
560€/m2
616€/m2
Mittlere Lage
540€/m2
600€/m2
660€/m2
Gute Lage
612€/m2
680€/m2
748€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Siegsdorf nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 711 € 762 € 863 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 632 € 677 € 768 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 576 € 618 € 700 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 526 € 564 € 639 €

Grundstückspreise in Siegsdorf unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Siegsdorf ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 459 € 491 € 557 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 560 € 600 € 680 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 672 € 720 € 816 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Siegsdorf nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 9 € 19 € 30 €
Bauerwarungsland 84 € 129 € 174 €
Ungeordnetes Rohbauland 192 € 264 € 336 €
Geordnetes Rohbauland 360 € 384 € 408 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Siegsdorf im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 214 € 229 € 260 €
2002 211 € 226 € 256 €
2003 226 € 242 € 274 €
2004 281 € 301 € 341 €
2005 291 € 311 € 353 €
2006 325 € 349 € 395 €
2007 345 € 370 € 419 €
2008 377 € 404 € 458 €
2009 356 € 381 € 432 €
2010 343 € 367 € 417 €
2011 364 € 390 € 443 €
2012 360 € 386 € 438 €
2013 362 € 388 € 439 €
2014 378 € 405 € 459 €
2015 390 € 418 € 473 €
2016 405 € 434 € 492 €
2017 440 € 472 € 535 €
2018 492 € 527 € 597 €
2019 531 € 569 € 645 €
2020 534 € 572 € 648 €
2021 559 € 599 € 679 €
2022 578 € 619 € 702 €
2023 560 € 600 € 680 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Siegsdorf

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Siegsdorf ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Siegsdorf

Der Bodenwert in Siegsdorf liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 680 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 21%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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