Grundstückspreise in Sinzing 2023

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Die Grundstückspreise in Sinzing liegen in mittlerer Lage bei 560 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 616 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 450 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
450€/m2
500€/m2
550€/m2
Mittlere Lage
504€/m2
560€/m2
616€/m2
Gute Lage
504€/m2
560€/m2
616€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Sinzing nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 635 € 711 € 711 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 565 € 632 € 632 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 515 € 576 € 576 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 470 € 526 € 526 €

Grundstückspreise in Sinzing unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Sinzing ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 410 € 459 € 459 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 500 € 560 € 560 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 600 € 672 € 672 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Sinzing nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 8 € 18 € 28 €
Bauerwarungsland 78 € 120 € 162 €
Ungeordnetes Rohbauland 179 € 246 € 313 €
Geordnetes Rohbauland 336 € 358 € 380 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Sinzing im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 191 € 214 € 214 €
2002 188 € 211 € 211 €
2003 202 € 226 € 226 €
2004 250 € 281 € 281 €
2005 259 € 291 € 291 €
2006 290 € 325 € 325 €
2007 308 € 345 € 345 €
2008 337 € 377 € 377 €
2009 318 € 356 € 356 €
2010 306 € 343 € 343 €
2011 325 € 364 € 364 €
2012 322 € 360 € 360 €
2013 323 € 362 € 362 €
2014 337 € 378 € 378 €
2015 348 € 390 € 390 €
2016 362 € 405 € 405 €
2017 393 € 440 € 440 €
2018 439 € 492 € 492 €
2019 474 € 531 € 531 €
2020 476 € 534 € 534 €
2021 499 € 559 € 559 €
2022 516 € 578 € 578 €
2023 500 € 560 € 560 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Sinzing

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Sinzing ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Sinzing

Der Bodenwert in Sinzing liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 560 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 12%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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