Grundstückspreise in Sömmerda 2023
Die Grundstückspreise in Sömmerda liegen in mittlerer Lage bei 72 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 115 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 45 Euro pro Quadratmeter.
Quadratmeterpreise von Grundstücken in Sömmerda nach Größe
Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.
Grundstücksgröße | Einfache Lage | Mittlere Lage | Gute Lage |
---|---|---|---|
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus | 63 € | 91 € | 133 € |
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus | 56 € | 81 € | 118 € |
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus | 51 € | 74 € | 108 € |
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus | 47 € | 67 € | 98 € |
Grundstückspreise in Sömmerda unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung
Ein Grundstück in Sömmerda ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.
Ausnutzung | Einfache Lage | Mittlere Lage | Gute Lage |
---|---|---|---|
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) | 41 € | 59 € | 86 € |
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) | 50 € | 72 € | 105 € |
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) | 60 € | 86 € | 126 € |
Grundstückspreise pro Quadratmenter in Sömmerda nach Entwicklungszustand
Min. | Mittel | Max. | |
---|---|---|---|
Flächen der Land- und Forstwirtschaft | 1 € | 2 € | 3 € |
Bauerwarungsland | 10 € | 15 € | 20 € |
Ungeordnetes Rohbauland | 23 € | 31 € | 40 € |
Geordnetes Rohbauland | 43 € | 46 € | 48 € |
Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Sömmerda im Zeitverlauf
Jahr | Einfache Lage | Mittlere Lage | Gute Lage |
---|---|---|---|
2001 | 19 € | 27 € | 40 € |
2002 | 18 € | 27 € | 39 € |
2003 | 20 € | 29 € | 42 € |
2004 | 25 € | 36 € | 52 € |
2005 | 25 € | 37 € | 54 € |
2006 | 29 € | 41 € | 61 € |
2007 | 30 € | 44 € | 64 € |
2008 | 33 € | 48 € | 70 € |
2009 | 31 € | 45 € | 66 € |
2010 | 30 € | 44 € | 64 € |
2011 | 32 € | 46 € | 68 € |
2012 | 32 € | 46 € | 67 € |
2013 | 32 € | 46 € | 67 € |
2014 | 33 € | 48 € | 70 € |
2015 | 34 € | 50 € | 73 € |
2016 | 36 € | 52 € | 76 € |
2017 | 39 € | 56 € | 82 € |
2018 | 43 € | 63 € | 92 € |
2019 | 47 € | 68 € | 99 € |
2020 | 47 € | 68 € | 100 € |
2021 | 49 € | 71 € | 104 € |
2022 | 51 € | 74 € | 108 € |
2023 | 50 € | 72 € | 105 € |
Hinweise zu Bodenrichtwerten in Sömmerda
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen.
Der Wert eines Grundstücks in Sömmerda ist abhängig von:
- der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
- der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
- der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
- der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
- der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
- der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.
Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.
Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Sömmerda
Der Bodenwert in Sömmerda liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 105 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 110%.
Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.
Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind
Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.
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