Grundstückspreise in Sömmerda 2023

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Die Grundstückspreise in Sömmerda liegen in mittlerer Lage bei 72 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 115 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 45 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
45€/m2
50€/m2
55€/m2
Mittlere Lage
64€/m2
72€/m2
79€/m2
Gute Lage
94€/m2
105€/m2
115€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Sömmerda nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 63 € 91 € 133 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 56 € 81 € 118 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 51 € 74 € 108 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 47 € 67 € 98 €

Grundstückspreise in Sömmerda unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Sömmerda ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 41 € 59 € 86 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 50 € 72 € 105 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 60 € 86 € 126 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Sömmerda nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 1 € 2 € 3 €
Bauerwarungsland 10 € 15 € 20 €
Ungeordnetes Rohbauland 23 € 31 € 40 €
Geordnetes Rohbauland 43 € 46 € 48 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Sömmerda im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 19 € 27 € 40 €
2002 18 € 27 € 39 €
2003 20 € 29 € 42 €
2004 25 € 36 € 52 €
2005 25 € 37 € 54 €
2006 29 € 41 € 61 €
2007 30 € 44 € 64 €
2008 33 € 48 € 70 €
2009 31 € 45 € 66 €
2010 30 € 44 € 64 €
2011 32 € 46 € 68 €
2012 32 € 46 € 67 €
2013 32 € 46 € 67 €
2014 33 € 48 € 70 €
2015 34 € 50 € 73 €
2016 36 € 52 € 76 €
2017 39 € 56 € 82 €
2018 43 € 63 € 92 €
2019 47 € 68 € 99 €
2020 47 € 68 € 100 €
2021 49 € 71 € 104 €
2022 51 € 74 € 108 €
2023 50 € 72 € 105 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Sömmerda

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Sömmerda ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Sömmerda

Der Bodenwert in Sömmerda liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 105 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 110%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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