Grundstückspreise in Starnberg 2023

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Die Grundstückspreise in Starnberg liegen in mittlerer Lage bei 2350 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 2750 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 1980 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
1.980€/m2
2.200€/m2
2.420€/m2
Mittlere Lage
2.115€/m2
2.350€/m2
2.585€/m2
Gute Lage
2.250€/m2
2.500€/m2
2.750€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Starnberg nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 2794 € 2984 € 3175 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 2485 € 2655 € 2824 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 2266 € 2420 € 2575 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 2068 € 2209 € 2350 €

Grundstückspreise in Starnberg unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Starnberg ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 1804 € 1926 € 2050 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 2200 € 2350 € 2500 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 2640 € 2820 € 3000 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Starnberg nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 37 € 77 € 117 €
Bauerwarungsland 329 € 505 € 681 €
Ungeordnetes Rohbauland 752 € 1034 € 1316 €
Geordnetes Rohbauland 1410 € 1504 € 1598 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Starnberg im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 841 € 898 € 956 €
2002 831 € 888 € 944 €
2003 889 € 949 € 1010 €
2004 1104 € 1179 € 1254 €
2005 1143 € 1221 € 1299 €
2006 1280 € 1367 € 1454 €
2007 1358 € 1450 € 1543 €
2008 1484 € 1585 € 1687 €
2009 1399 € 1494 € 1590 €
2010 1349 € 1441 € 1533 €
2011 1433 € 1531 € 1629 €
2012 1417 € 1513 € 1610 €
2013 1423 € 1520 € 1617 €
2014 1485 € 1586 € 1687 €
2015 1532 € 1637 € 1741 €
2016 1592 € 1701 € 1810 €
2017 1731 € 1849 € 1967 €
2018 1934 € 2065 € 2197 €
2019 2088 € 2230 € 2373 €
2020 2098 € 2241 € 2384 €
2021 2199 € 2349 € 2499 €
2022 2272 € 2427 € 2582 €
2023 2200 € 2350 € 2500 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Starnberg

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Starnberg ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Starnberg

Der Bodenwert in Starnberg liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 2500 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 13%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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